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PG Am Weinstock Jesu – RA Steffen Vogel informiert über die richtige Vorbereitung der Altersvorsorge

Ende April trafen sich die Senioren zu einem sehr wichtigen und auch interessanten Vortrag im Sander Sportheim. Dazu konnte Seniorenleiter Gerhard Zösch zahlreiche Gäste begrüßen.

Besonders begrüßte er die Referenten von der Hans-Seidel-Stiftung, Herrn Paul Hufnagel und Rechtsanwalt Steffen Vogel und übergab das Wort an die Referenten

Welche Probleme sollte man beachten bei der Vorsorge fürs Alter bei eventueller Pflegebedürftigkeit? Dieses Thema stand im Mittelpunkt eines Vortrages der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) mit  Rechtsanwalt Steffen Vogel in Sand im Sportheim. Zunächst stellte der Regionalbeauftragte der HSS, Paul Hufnagel, die politische Stiftung vor und legte Wert darauf, dass die Veranstaltungen der Stiftung allen Bürgerinnen und Bürgern offen stünden.

Die interessante Veranstaltung hatte 2.Bürgermeister Gerhard Zösch als Seniorenbeauftragter der Gemeinde in die Wege geleitet und organisiert. Vogel ist als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Schweinfurt tätig und ist aufgrund seiner Arbeit mit der Problemstellung der Pflegeheimkosten bestens vertraut. Der Rechtsanwalt stellte eingangs klar, dass zunächst der Pflegebedürftige selbst für die Kosten einer Heimunterbringung verantwortlich sei. Ein Heimplatz koste heutzutage ca. 3.000,00 € pro Monat. Einen Teil davon übernimmt die Pflegekasse, je nach Einstufungen in die individuelle Pflegestufe. Bei Stufe 3 werden von der Pflegekasse 1.550,00 € monatlich gezahlt. Zur weiteren Finanzierung des Heimplatzes wird die Rente des Pflegebedürftigen in voller Höhe herangezogen. In der Praxis klafft am Ende oft eine monatliche Deckungslücke von 500,00 € bis 800,00 €. Steffen Vogel stellte klar, dass die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber den pflegebedürftigen Eltern oft überschätzt werde. Im Gegensatz zur Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartnern und Kindern sähe die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern eher bescheiden aus.

Hier komme auch die Vorgabe des Gesetzgebers zum Tragen, dass Kinder durch Unterhaltsleistungen an ihre Eltern in ihrer Lebensführung nicht drastisch eingeschränkt werden dürften. Die Unterhaltszahlungen werden individuell berechnet und richten sich nach den Einkünften und Vermögen der Kinder. Als Einkommen würden jedem Kind mindestens 1500 € netto vollständig verbleiben. Vom überschießenden Betrag würden vom Bezirk Unterfranken als Sozialleistungsträger lediglich die Hälfte als Beteiligung eingefordert.  Bei Ehepartner ist der Freibetrag immerhin 2.550,00 € netto, so Steffen Vogel.

 

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